RICHTER WARNT ANGEKLAGTE STOLZMannheim. Im Prozess wegen Volksverhetzung vor dem Mannheimer Landgericht hat der Vorsitzende Richter Rolf Glenz die Angeklagte Sylvia Stolz davor gewarnt, ihre Redefreiheit zu missbrauchen. Sie habe zwar das Recht, sich zur Sache zu äußern. Die Hauptverhandlung dürfe jedoch kein " Forum für revisionistisches Gedankengut" sein, so Glenz am gestrigen dritten Verhandlungstag. Zu Beginn des Verfahrens hatte die 44-jährige Anwältin das Wort ergriffen und nicht mehr abgegeben. Unter anderem las Stolz fast eine Stunde aus einem Buch des Holocaust-Leugners Germar Rudolf. Überdies habe sie erneut mehrfach den Massenmord an den Juden abgestritten, befand der Richter. sma Mannheimer
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